7. August 2014

Ist eine Fußgängerbrücke auch eine Radfahrerbrücke?

Is a Pedestrian Brigde also a Cycle Bridge?
Aktualisiert
© hamburgize.com / Stefan Warda
Brücke für Radfahrer und Fußgänger

Im Harburger Binnenhafen soll es ab September 2015 eine neue Brücke über den Lotsekanal geben. Doch Rachel Wahba vom Hamburger Abendblatt konnte sich nicht so recht über die Zweckbestimmung der Brücke festlegen. Soll es eine Fußgängerbrücke werden oder eine Brücke sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer? An einer Stelle ist die Rede von einer "Fußgänger-Drehbrücke", dann sogar von einer Brücke "für Fußgänger und Radfahrer". Das erfreut die Radler sicherlich, wenn sie zukünftig einen kürzeren Weg von der Harburger Innenstadt zur Schlossinsel haben werden. Die neue Brücke soll den Kanalplatz am Südufer mit dem Brückenplatz am Nordufer verbinden. Doch offenbar hat die Redakteurin Schwierigkeiten die Begriffe Fußgänger und Radfahrer zu trennen.

Die wird künftig für Fußgänger und Radfahrer, die ihr Vehikel allerdings über die Brücke schieben müssen, als direkte Verbindung zwischen Kanalplatz und Lotsekai fungieren. 

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Brücke für Radfahrer und Fußgänger

Radfahrer fahren mit einem Fahrrad. Im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung nehmen sie am Straßenverkehr Teil und gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn. Radfahren auf Gehwegen ist verboten, wenn es nicht durch besondere Verkehrszeichen vorgeschrieben oder erlaubt wird. Fußgänger, dazu zählen u.a. auch Skater und Boarder, müssen Gehwege benutzen. Gleichwohl dürfen Fußgänger, oder im Amtsdeutsch "zu Fuß Gehende", auch sperrige Gegenständige oder Fahrzeuge mitführen. Würden diese andere Personen behindern müssten Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen.

Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. (§25 (2) StVO)

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Brücke für Radfahrer und Fußgänger

Selbst in den Wallanlagen und Planten un Blomen darf ein Fußgänger ein Fahrrad mitführen - aber nirgends steht, dass der Park für Radfahrer offen ist. Schwebt der Redakteurin etwa das Bild des Radfahrers vor, der sich jederzeit nach Belieben der autogerechten Planer in Fußgänger verwandeln soll, damit der "Verkehr" nicht behindert wird? Die Schilder "Radfahrer absteigen" werden leider immer noch häufig in Hamburg benutzt. Letztendlich kommt auch jeder Autofahrer durch eine Fußgängerzone. Er muss dort lediglich zu Fuß gehen - und sein Fahrzeug zuvor abstellen.


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Brücke für Fußgänger und Radfahrer


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Fußgängerbrücke - "Radfahrer bitte absteigen"



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