6. Dezember 2014

Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt

Cycling on road lanes allowed
Aktualisiert am 07.12.2014

© hamburgize.com / Stefan Warda
Neues Zeichen in Hamburg: Fahrbahnradeln erlaubt! [Im Vergleich das Münchner Modell]


Hamburgs Auto- und Radfahrer können in diesen Tagen entlang einiger Hauptverkehrsstraßen ganz neue Verkehrsschilder erleben. Für einen befristeten Zeitraum haben die Straßenverkehrsbehörden in Abstimmung mit der Behörde für Inneres Infoschilder zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht aufgestellt. Derzeit sind u.a. Luruper Hauptstraße, Lokstedter Weg und Lenhartzstraße betroffen. Dank der Initiative von einzelnen Radfahrern waren die Straßenverkehrsbehörden gezwungen die Radwegbenutzungspflichten aufzuheben.


Lokstedter Weg Richtung Osten

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Radwegzwang unterbricht Fahrbahnradeln

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Heute zeigte sich bei einigen Testfahrten, dass die Autofahrer überwiegend respektvoll beim Fahrbahnradeln waren. Nur ein Fahrer scherte nach dem Überholvorgang zackig wieder ein, blieb anschließend sehr weit rechts und machte an der nächsten roten Ampel rechts ganz dicht, sodass ein Vorbeiradeln zur Haltelinie nicht möglich war.


Lokstedter Weg Richtung Westen

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Radwegzwang unterbricht Fahrbahnradeln

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Eine sehr merkwürdige Radverkehrsführung. Linksabbieger sind nicht in der Lage vom Radweg aus Grün anzubetteln. Radfahrer müssten dazu absteigen - oder aber selbstverständlich auf der Fahrbahn radeln, selbst bei Radwegzwang

Leider ist die Radwegbenutzungspflicht zwischen Siemersplatz und Ludolfstraße nicht lückenlos aufgehoben. So finden sich zwischendurch immer wieder vereinzelt noch Blaubleche, die Radfahrer auf die alten Radwege zwingen: Richtung Osten von Münsterstraße bis Christoph-Probst-Weg und zwischen Im Tale und Tarpenbekstraße, Richtung Westen zwischen Erikastraße und Tarpenbekstraße, sowie für einen Abschnitt ab Appener Weg. Die Unterbrechungen, wohl wegen nicht angepasster Räumzeiten an den Ampeln, verderben den Spaß am Fahrbahnradeln, ist doch eine sichere Aufleitung und Einfädelung in den Mischverkehr auf der Fahrbahn nicht gewährleistet. Besonders pikant ist die angeordnete Benutzungspflicht ab Münsterstraße für einen Abschnitt, in dem ein Dixiklo auf dem ach so wichtigen Radweg steht.


Lenhartzstraße

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Für Autofahrer kaum erkennbar

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Zwar heißt es auf dem Schild "auf der Fahrbahn erlaubt", doch die Radlerin hält ganz hanseatisch traditionell am illegalen geduldeten Gehwegradeln fest

Nicht immer sind die neuen Info-Schilder so aufgestellt, dass sie aus der Windschutzscheibenperspektive zu sehen sind. An der Lenhartzstraße steht das Schild bei der Breitenfelder Straße extrem weit entfernt vom Fahrbahnrand. Und an der Kreuzung Lokstedter Weg / Eppendorfer Landstraße wird das Schild durch eine Werbevitrine verdeckt. Der eigentliche Adressat für diese Schilder sind schließlich die Autofahrer, die auf Fahrbahnradler fair als gleichwertige Verkehrsteilnehmer akzeptieren sollen. Von der Fahrbahn nicht erkennbare Schilder haben ihren Zweck nicht erfüllt.

Laut NDR sollen "langfristig alle Straßen Hamburgs mit dem neuen Schild für Radler freigegeben werden". Demnach plant die Behörde für Inneres zukünftig alle (!) Radweg- und Gehwegbenutzungspflichten aufzuheben.


Osterfeldstraße

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Warnung vor unebenem "Radweg"

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Radwegzwang unterbricht Fahrbahnradeln

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Dixiklo versperrt benutzungspflichtigen Radwegabschnitt



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